Soziale Krankenversicherung

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Soziale Krankenversicherung

Kennzeichen der sozialen Krankenversicherung ist der Mitgliedschaftszwang für die Versicherten auf der einen Seite sowie der Kontrahierungszwang auf Seiten der Versicherung gegenüber den Antragstellern. Ziel ist es, die finanziellen Lasten des Krankheitsrisikos unter den Risiken gleichmäßig aufzuteilen, wobei das Risiko des einzelnen nicht in die Beitragsberechnung einfließt. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung wird also nicht nach dem individuellen Risiko tarifiert sondern nach dem globalen Risiko aller Versicherten. Es herrscht "Globaläquivalenz". Für "gute" Risiken mit geringem Krankheitsrisiko ist dies nachteilig, da sie die Kosten der "schlechten" Risiken mittragen müssen. Daher müssen diese auch durch einen Versicherungszwang in die Versicherung gezwungen werden.

Die Beiträge zur sozialen Krankenversicherung müssen dabei nicht auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip beruhen (Einkommensabhängige Beiträge und Mitversicherung wie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung), sie können auch als Kopfpauschale (wie im schweizerischen Krankenversicherungssystem) erhoben werden.

Kritik: Dadurch, dass der einzelne nicht oder nur gering an den Kosten seiner Krankheit beteiligt wird besteht für ihn kein Anreiz zur gesundheitsbewussten Lebensführung. Gerade bei zivilisationsbedingten Krankheiten die z.B. durch Übergewicht verursacht werden, werden erhebliche selbstverschuldete Nachteile "sozialisiert".

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