Praxisräume
Aus TheraPedia
Für die Zulassung der Praxisräume gelten nach dem VdAK-Rahmenvertrag vom 01.01.2008 vom folgende Mindestanforderungen:
Allgemeine Voraussetzungen
- Abgeschlossenheit (getrennt von anderen Praxen, Wohnräumen etc.)
- Soll behindertengerecht sein (Zugang ohne fremde Hilfe)
- Toilette
- Handwaschbecken
- Verbandkasten
Räumliche Voraussetzungen
Für einen Vollzeit-Therapeuten:
- Nutzfläche mind. 50 qm
- Räume insgesamt mind. eine Therapiefläche von 32 qm
- Gymnastikraum mit 20 qm
- 2 Behandlungsräume mit jeweils mind. 6 qm
- Feste Wände, bzw. im Boden verankerte Stellwände (keine Vorhänge)
- Abwaschbare Vorhänge im Zugangsbereich (möglich)
- Mindesthöhe Therapieräume: 2,50 Meter
- trittsichere und desinfizierbare Fussböden
- Nassbereich Fliesenspiegel bis 2,50 Meter Höhe
- Handwaschbecken für Behandler im Behandlungstrakt
- Sitzgelegenheit und Ablage in den Behandlungsräumen
- Separater Vorbereitungsbereich für Wärme mit Waschbecken
- Vorrats- bzw. Abstellraum
- Warteraum mit Sitzgelegenheiten
- Notrufanlage
Für jeden weiteren Vollzeit-Therapeuten:
- 12 qm Therapiefläche
Für jeden weiteren Vollzeit-Masseur:
- 2 Behandlungsräume mit jeweils mindestens 6 qm.
Für KG-Gerät:
- KG-Gerät Raum mit mindestens 30 qm