Elektronische Gesundheitskarte
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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Seit Dezember 2006 befindet sich die eGK im Feldtest.
Die elektronische Gesundheitskarte wird verpflichtend für alle. Sie wird die Versichertenangaben enthalten und alle Daten, die zur Ausgabe eines elektronischen Rezepts erforderlich sind, sowie die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden. Zusätzlich, auf freiwilliger Basis, wird es einen medizinischen Teil mit Gesundheitsdaten geben. Jeder, der dies möchte, kann die Daten erfassen lassen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind: von der Dokumentation eingenommener Arzneimittel bis zu Notfallinformationen wie Allergien oder chronische Erkrankungen.
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Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte
Durch die freiwillige Speicherung von Notfalldaten, Arzneimittelunverträglichkeiten, der persönlichen Patientenakte sowie Daten über bisher in Anspruch genommene Leistungen sollen vor allem zwei Punkte erzielt werden. Zum einen soll einer Überversorgung durch Doppeluntersuchungen entgegengewirkt werden und zum anderen dienen persönliche Angaben zu persönlichen Risikofaktoren der Patientensicherheit, auch bei Behandlung durch ihm unbekanntes medizinisches Personal.
Datenschutz
Der Klient entscheidet selbst, in welchem Umfang Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem diese Daten zugänglich gemacht werden. Alle Zugriffe werden protokolliert. Selbstverständlich kann auch der Klient die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten einsehen. Grundsätzlich wird für das Auslesen der eGK durch medizinisches Personal ein elektronischer Berufsausweis(HBA, auch Health Professional Card) benötigt.
Kritik
Kritik auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird insbesondere von Datenschützern laut, die in dessen Einführung die Wegbereitung für den "gläsernen Patienten"[1] sehen. Außerdem ist die Kostenfrage ein nicht unerheblicher Kritikpunkt, auch in Bezug auf die anfallenden Kosten für die elektronischen Berufsausweise.